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Hilfe bei der EU-Gesetzgebung: DAC7-Bericht für Vermieter von Booking Experts

Geschrieben von Amber | 24.10.2024 10:39:38

Zukunftssicher und compliant: Booking Experts behält die Entwicklung der internationalen Gesetzgebung im Auge und entlastet seine Kunden mit einem komfortablen neuen Reporting.

 

Richtlinie der europäischen Steuerbehörden
Die EU-Richtlinie DAC7 (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, siebte Änderung) verlangt, dass digitale Plattformen Informationen über ihre Nutzer an die Steuerbehörden weitergeben. Auf diese Weise wollen die europäischen Steuerbehörden sicherstellen, dass Einkünfte über digitale Plattformen korrekt besteuert werden, auch wenn die Nutzer aus anderen EU-Mitgliedstaaten kommen. Auch Ferienparks, die auf ihren Websites Unterkünfte von Dritten anbieten, sind in dieser Hinsicht eine digitale Plattform und müssen daher Vermietungsdaten an die Steuerbehörden melden.
Gigantischer Datenberg
Diese geforderten Vermietungsdaten umfassen personenbezogene Daten des Eigentümers der vermieteten Unterkunft, Daten über die Unterkunft selbst sowie Daten über die Vermietungszeiträume und die daraus erzielten Einnahmen. Das ist ein riesiger Datenberg für Parks mit vielen privaten Eigentümern. Wir von Booking Experts haben deshalb eine Funktionalität entwickelt, die es unseren Kunden ermöglicht, die notwendigen Daten aus ihrem Reservierungssystem in einem übersichtlichen Bericht zu exportieren.
Konformität mit wenigen Klicks
Mit einem von Booking Experts erstellten DAC7-Bericht wird die Bereitstellung der richtigen Informationen zu einer Aufgabe von wenigen Minuten. Die Daten werden gefiltert und zusammengestellt und sind für die jährliche Berichterstattung an die Steuerbehörden geeignet. Natürlich ist eine manuelle Anpassung in den Fällen möglich, in denen dies erforderlich ist, bevor der Bericht fertiggestellt wird.
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete
Natürlich können wir nur Informationen sammeln, die bereits im Booking Experts Buchungssystem vorhanden sind. Daher ist es für jeden meldenden Ferienpark wichtig, die notwendigen Informationen zu vervollständigen und zu überprüfen, bevor die erste Frist am 31. Januar 2025 abläuft.
Weitere Informationen zu den zu verarbeitenden Verwaltungsdaten kannst du in unserem Supportartikel finden, oder über die Steuerbehörden. Ab Anfang Dezember 2024 wird der DAC7-Bericht bereits über das BEX PMS erstellt werden können.